Fakten

Das in Berlin – und deutschlandweit – einzigartige Projekt „LSBTIQ*-Schutzwohnung“ füllt seit Oktober 2019 eine bisher vorhandene große Lücke in der Versorgung von LSBTIQ*-Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität von sogenannter Zwangsverheiratung oder von körperlicher und psychischer Gewalt in ihrem sozialen Umfeld bedroht sind.

In der Regel müssen die Betroffenen ihr familiäres und soziales Umfeld komplett verlassen, um der Bedrohung bzw. Gefährdung zu entkommen. Anfragen zur Schutzgewährung liefen in der Vergangenheit ins Leere. Es war ein langer Weg von der Idee bis zur Implementierung des Projektes.

Es war ein langer Weg von der Idee bis zur Implementierung des Projektes. Gemeinsam setzten sich der AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V., der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V. und der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung seit 2017 mit aller Kraft für die Umsetzung und Finanzierung ein. Viele Gespräche mit in Frage kommenden Senatsverwaltungen wurden geführt und Finanzierungsmöglichkeiten ausgelotet.

Noch vor einer möglichen Zusicherung bot sich dem Träger eine einigermaßen passendes Wohnangebot. Der AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle mietete diese auf eigenes Risiko im Mai 2018 an. Im Oktober 2019 konnte die damals noch "Krisenwohnung" ihren Betrieb aufnehmen.

Leider reichen die wenigen Plätze (aktuell 5) bei Weitem nicht aus, um allen Menschen die ihnen zustehende, notwendige Sicherheit zukommen zu lassen. Im Jahr 2020 gab es 26 Anfragen für eine Unterbringung in der Schutzwohnung, davon 3 außerhalb von Berlin. Im Jahr 2021 waren es bis Mitte Oktober bereits 51 Anfragen, davon 27 Personen außerhalb Berlins. Die deutliche Steigerung an Anfragen innerhalb von nur 10 Monaten lässt den vorhandenen noch immer ungedeckten Bedarf deutlich werden.

Außerdem können nicht allen Bewohner*innen Einzelzimmer angeboten werden, da die räumliche Ausstattung der Wohnung dies nicht ermöglicht. Die Mehrzahl der Bewohner*innen befindet sich bei Ankunft in der Schutzwohnung in einer fragilen Phase des eigenen Coming-Outs und hat Probleme damit, sich ein Zimmer mit einer anderen Person zu teilen und nur über eine eingeschränkte Privatsphäre zu verfügen. Besonders betroffen davon sind transgeschlechtliche Menschen, die erfahrungsgemäß einen sehr hohen Bedarf nach Privatsphäre haben. Ein weiterer Nachteil ist die fehlende Barrierefreiheit der aktuellen Wohnung.

Des Weiteren ist es wichtig, dass die neue Wohnung barrierefrei und somit per Aufzug zugänglich ist. In der gesamten Wohnung darf es keine Schwellen geben. Außerdem soll die Wohnung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einfach zu erreichen sein und sich (bevorzugt) in einem der folgenden Bezirken befinden:
Es besteht der dringende Wunsch, das Projekt in Berlin weiterzuentwickeln und zu vergrößern, um Menschen, die dringend Hilfe brauchen, bedarfsgerecht versorgen zu können. Bereits in der Koalitionsvereinbarung der letzten Berliner Regierungskoalition hieß es: „Die Koalition wird zudem Krisenwohnungen für von Zwangsverheiratung betroffene LSBTIQ* einrichten“. Explizit ist hier die Rede von mehreren Wohnungen. Da es nach wie vor nur eine LSBTI*-Schutzwohnung in Berlin gibt, ist dieses Versprechen nur teilweise umgesetzt worden. Die stetig steigende Anzahl der Anfragen zeigt, wie dringend der Handlungsbedarf in diesem Bereich des Opferschutzes ist.