Fakten
Das in Berlin – und deutschlandweit – einzigartige Projekt „LSBTI*-Krisenwohnung“ füllt seit Oktober 2019 eine bisher vorhandene große Lücke in der Versorgung von LSBTI*-Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität von sogenannter Zwangsverheiratung oder von körperlicher und psychischer Gewalt in ihrem sozialen Umfeld bedroht sind.
In der Regel müssen die Betroffenen ihr familiäres und soziales Umfeld komplett verlassen, um der Bedrohung bzw. Gefährdung zu entkommen. Anfragen zur Schutzgewährung liefen in der Vergangenheit ins Leere. Es war ein langer Weg von der Idee bis zur Implementierung des Projektes.
Es war ein langer Weg von der Idee bis zur Implementierung des Projektes. Gemeinsam setzten sich der AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V., der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V. und der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung seit 2017 mit aller Kraft für die Umsetzung und Finanzierung ein. Viele Gespräche mit in Frage kommenden Senatsverwaltungen wurden geführt und Finanzierungsmöglichkeiten ausgelotet.
Noch vor einer möglichen Zusicherung bot sich dem Träger eine einigermaßen geeignete Wohnetage in einem Haus mit Garten außerhalb des S-Bahn Ringes an. Der AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle mietete diese auf eigenes Risiko im Mai 2018 an. Im Oktober 2019 konnte die Krisenwohnung ihren Betrieb aufnehmen.
Leider reichen die wenigen Plätze (aktuell 4) bei Weitem nicht aus, um allen Menschen die ihnen zustehende, notwendige Sicherheit zukommen zu lassen. Im Jahr 2020 gab es 26 Anfragen für eine Unterbringung in der Krisenwohnung, davon 3 außerhalb von Berlin. Im Jahr 2021 waren es bis Mitte Oktober bereits 51 Anfragen, davon 27 Personen außerhalb Berlins. Die deutliche Steigerung an Anfragen innerhalb von nur 10 Monaten lässt den vorhandenen noch immer ungedeckten Bedarf deutlich werden.
Außerdem können nicht allen Bewohner*innen Einzelzimmer angeboten werden, da die räumliche Ausstattung der Wohnung dies nicht ermöglicht. Die Mehrzahl der Bewohner*innen befindet sich bei Ankunft in der Krisenwohnung in einer fragilen Phasedes eigenen Coming-Outs und hat Probleme damit, sich ein Zimmer mit einer anderen Person zu teilen und nur über eine eingeschränkte Privatsphäre zu verfügen. Besonders betroffen davon sind transgeschlechtliche Menschen, die erfahrungsgemäß einen sehr hohen Bedarf nach Privatsphäre haben. Ein weiterer Nachteil ist die fehlende Barrierefreiheit der aktuellen Wohnung.